Gesetzliche Bestimmungen
Die Zulassung in Deutschland beschränkt sich beim Auto auf die Verdunkelung der Heckscheibe und den hinteren Seitenfenstern, diese sind aber nur zulässig, wenn das Fahrzeug einen zweiten Außenspiegel besitzt. Bei den meisten Tönungsfolien wird eine ABG (das ist die Bauartgenehmigung ohne zusätzlichen TÜV Eintrag) ausgeliefert diese muss im Fahrzeug mitgeführt und bei Verlangen von der Polizei vorgezeigt werden. Auch sind Zulassungszeichen auf der Folien angebracht diese müssen gut sichtbar sein.